1. Zweck dieser Seite
Wenn ByEnzo im Rahmen eines Kundenprojekts personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet, ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gesetzlich vorgesehen. Diese Seite beschreibt den Rahmen. Der konkrete Vertrag wird projektspezifisch bereitgestellt.
2. Wann eine AVV nötig ist
Typischerweise dann, wenn ByEnzo Systeme einrichtet oder betreibt, die Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder sonstige personenbezogene Daten Ihres Unternehmens verarbeiten (z. B. digitale Mitarbeiter mit Zugriff auf Kalender, E-Mail oder CRM).
3. Inhalt einer AVV (Überblick)
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art der Daten, Kreis der betroffenen Personen, Pflichten und Rechte des Verantwortlichen, Weisungsgebundenheit, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützung bei Betroffenenrechten sowie Löschung/Rückgabe nach Vertragsende.
4. Unterauftragsverarbeiter
Je nach Projekt können Dienste von Hosting-, E-Mail- oder Integrationsanbietern eingesetzt werden. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter wird in der jeweiligen AVV bzw. auf Anfrage bereitgestellt.
Platzhalter: Die verbindliche Unterauftragsverarbeiter-Liste wird bei Vertragsabschluss übermittelt und bei Änderungen aktualisiert.
5. Anforderung einer AVV
Für ein laufendes oder geplantes Projekt fordern Sie die AVV bitte an unter office@byenzo.at. Allgemeine Website-Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.